Ein am 11. Oktober veröffentlichter Bericht vergleicht alte und neue Wohnungen in mehreren rumänischen Städten. Er nennt Beispiele, bei denen eine bisherige jährliche Gebäudeabgabe von 170 Lei auf 306, 391 oder 510 Lei steigen könnte. Diese Beträge sind keine landesweit gültigen Steuersätze. Für die konkrete Rechnung zählen die Bemessungsgrundlage, die Gebäudekategorie und die durch die Kommune festgesetzte Abgabe. Käufer sollten daher den tatsächlichen kommunalen Steuerbescheid anfordern, statt eine beispielhafte Steigerung auf jede Wohnung zu übertragen.
Außerdem wurde die Rechtslage nach der ursprünglichen Steuerreform erneut geändert. Gesetz 239/2025 beseitigte frühere Alterskorrekturen. Die Eilverordnung 9 vom 27. Februar 2026 stellte für bestimmte ältere Gebäude aber Ermäßigungen beim steuerlichen Wert wieder her. Für Gebäude mit einem Alter von 50 bis 100 Jahren beträgt der Abschlag 15 Prozent, für Gebäude über 100 Jahre 25 Prozent. Regierung und lokale Steuerämter haben die Anwendung später erläutert. Die Behauptung, ältere Wohnungen erhielten grundsätzlich keine Altersvergünstigung mehr, wäre somit unvollständig.
Vor einem Kauf sind das amtliche Fertigstellungsjahr, mögliche Folgen umfangreicher Renovierungen sowie die aktuelle Einstufung beim örtlichen Finanzamt zu prüfen. Der steuerliche Wert entspricht nicht automatisch dem Angebotspreis. Auch Pläne für ein künftiges System nach Marktwerten dürfen nicht mit den bereits geltenden Vorschriften verwechselt werden.
Quellen und Grenzen
Știrile Imobiliare ↗
Real-estate market comparison · 2026-10-11
Romanian Legislative Portal ↗
Emergency Ordinance 9/2026, primary law · 2026-02-27
Government of Romania via AGERPRES ↗
Government tax-policy statement · 2026-02-27
Constanța Local Tax Office via AGERPRES ↗
Municipal implementation notice · 2026-03-16
Dies ist eine redaktionelle Analyse, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Definitionen und Beobachtungsdaten bleiben jeder Aussage zugeordnet.
